AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
2. Gegenleistungen
Die im Angebot der PunktumPrint System GmbH genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und Ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Die Bestimmungen des Abschnittes 10 gelten entsprechend.
3. Zahlung
Die Zahlung (Bruttopreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer) ist wenn nicht anders vereinbart per Vorkasse mit Abzug von 2% Skonto zu leisten. Der Bruttopreis enthält Kosten für Fracht, Porto, Verpackung und sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet die PunktumPrint System GmbH nicht, sofern der PunktumPrint System GmbH oder ihrem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Bei Bereitstellung außergewöhnlicher Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit die PunktumPrint System GmbH ihren Verpflichtungen nach Abschnitt VI. Abs. 3 nicht nachgekommen ist.
4. Zahlungsverzug
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die PunktumPrint System GmbH Vorauszahlungen und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen der PunktumPrint System GmbH auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
5. Lieferung
Den Versand nimmt die PunktumPrint System GmbH für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert. Liefertermine sind nur gültig und bindend, sofern diese von der PunktumPrint System GmbH ausdrücklich schriftlich als Fixtermin gekennzeichnet und bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Gerät die PunktumPrint System GmbH mit ihren Leistungen in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis in Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. Betriebsstörungen - sowohl bei der PunktumPrint System GmbH als auch in dem Betrieb eines Zulieferers -, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt (Stromausfall, Lieferverzug des Spediteurs etc.) berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlagen bleiben unberührt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der PunktumPrint System GmbH gegen den Auftraggeber Eigentum der PunktumPrint System GmbH. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt.
Der Auftraggeber tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung hierdurch an PunktumPrint System GmbH ab. Die PunktumPrint System GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. PunktumPrint System GmbH steht an den vom Auftraggeber angelieferten Satz- und Bilddaten, Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
6. Beanstandung
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an der Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware/Dienstleistung zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen die PunktumPrint System GmbH geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 3 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei der PunktumPrint System GmbH eintrifft. Bei berechtigter Beanstandung ist die PunktumPrint System GmbH nach Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der PunktumPrint System GmbH oder dem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, der PunktumPrint System GmbH oder dem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckereierzeugnissen zum Gegenstand, so haftet die PunktumPrint System GmbH nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die PunktumPrint System GmbH nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten.
In einem solchen Fall ist die Druckerei PunktumPrint System GmbH von der Haftung befreit, wenn die Punktum-Print System GmbH ihre Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Die PunktumPrint System GmbH haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschuldung der Punktum-Print System GmbH nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Sonderanfertigungen unter 1.000 Stk. erhöht sich der Prozentsatz auf 20% unter 2.000 Stk. auf 15%.
7. Verwahren, Versicherung
Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Die PunktumPrint System GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet die PunktumPrint System GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
8. Beschädigungen an Plakaten
Für alle Beschädigungen durch Vandalismus, mutwillige Zerstörung oder höhere Gewalt (Wetterschäden) an Plakaten haftet die PunktumPrint System GmbH nicht.
9. Plakatierungen/Plakatanschlag
Alle Genehmigungskosten, Stellenmieten, Gebühren und sonstige Kosten für die Plakatwerbung werden nicht von der PunktumPrint System GmbH übernommen. Bei genehmigten (öffentlichen) Plakatierungen sind städtische Gebühren im Einzelfall vorher mit der PunktumPrint System GmbH bzw. mit der zuständigen Stadtverwaltung abzuklären und zu beantragen. Infolge durch den Auftraggeber ausdrücklich gewählter privater Plakatierungen (Plakatanschlag an privatem Eigentum), trägt der Auftraggeber vollumfänglich alle Kosten möglicher Strafen, Gebühren, Ordnungsgelder, Verwarnungen und privatrechtlicher Ansprüche.
10. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
11. Eigentum, Urheberrecht
Die von der PunktumPrint System GmbH zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Satz- und Bilddaten, Filme, Klischees und Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum der PunktumPrint System GmbH und werden nicht ausgeliefert. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung eines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat die PunktumPrint System GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
12. Impressum
Die PunktumPrint System GmbH kann auf den Vertragserzeugnissen des Auftraggebers in eigener Weise auf die Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat und dieses gegenüber den Interessen der PunktumPrint System GmbH angemessen vergütet.
13. Angebote/Preislisten/Informationsmaterial
Angebote/Preislisten/Informationsmaterialien über Leistungserbringungen/Produkte/Medien etc. der PunktumPrint System GmbH werden nur schriftlich abgegeben. Alle schriftlichen Ausfertigungen sind - wenn nicht anders schriftlich vereinbart - unverbindliche Angebote/Preislisten/Informationsmaterialien. Diese sind vorbehaltlich Änderungen, Irrtümer, Rechtschreibfehler und Fehldrucke bis zu ihrer jeweiligen nächsten Aktualisierung gültig. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
