Allgemeine Geschäftsbedingungen
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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsschluss
a. nach der Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch das Anklicken des Buttons „Bestellung abschicken“ im letzten Schritt des Bestellvorganges geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Bestelleingangs erfolgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung per E-Mail an den Kunden. Diese Empfangsbestätigung informiert den Kunden darüber, dass seine Bestellung bei der Punktum Print System GmbH eingegangen ist. Gleichzeitig nimmt die Punktum Print System GmbH die Bestellung des Kunden an und der Kaufvertrag kommt zustande. Ebenfalls erhält der Kunde mit der Empfangsbestätigung alle Kundeninformationen, die für seine Unterlagen relevant sind. Sollten Sie binnen 2 Wochen keine Auftragsbestätigung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Sollten wir innerhalb von 5 Wochen keine Druckdaten oder keine Zahlung erhalten, sind wir nicht mehr an die Bestellung gebunden.
b. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrags versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.
c. Bei Bestellung auf Rechnung Dritter - unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen - gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrags versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
d. Die Punktum Print System GmbH wird Druckaufträge nicht bearbeiten, soweit
- der Inhalt des Druckerzeugnisses oder die Erfüllung des Druckauftrags gegen geltende Strafgesetze verstoßen würde oder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könnte;
- mit dem Druckerzeugnis offensichtlich rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, radikale oder sonst verfassungsfeindliche Ziele verfolgt werden;
- der Inhalt des Druckerzeugnisses sexistischer Natur wäre; oder
- das Druckerzeugnis allgemeine ethische Grundwerte missachten würde oder aus sonstigen Gründen als sittenwidrig einzustufen wäre.
Die Punktum Print System GmbH behält sich das Recht vor, Kundenkonten bei wiederholter Andienung derartiger Druckaufträge dauerhaft zu sperren.
Die im Angebot der Punktum Print System GmbH genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und Ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Die Bestimmungen des Abschnittes 10 gelten entsprechend.
3. Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten bzw. die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Kostentragungsvereinbarung
Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Punktum Print System GmbH, Frühlinghauser Str. 21, D-58802 Balve, Telefax: +49 2375 6391339, info@PunktumPrint.de, www.PunktumPrint.de.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
4. Zahlung
Die Zahlung (Bruttopreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer) ist wenn nicht anders vereinbart per Vorkasse zu leisten. Der Bruttopreis enthält Kosten für Fracht, Porto, Verpackung und sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet die Punktum Print System GmbH nicht, sofern der Punktum Print System GmbH oder ihrem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Bei Bereitstellung außergewöhnlicher Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit die Punktum Print System GmbH ihren Verpflichtungen nach Abschnitt VI. Abs. 3 nicht nachgekommen ist.
5. Zahlungsverzug
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die Punktum Print System GmbH Vorauszahlungen und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen der Punktum Print System GmbH auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
6. Lieferung
Den Versand nimmt die Punktum Print System GmbH für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert. Liefertermine sind nur gültig und bindend, sofern diese von der Punktum Print System GmbH ausdrücklich schriftlich als Fixtermin gekennzeichnet und bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Gerät die Punktum Print System GmbH mit ihren Leistungen in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis in Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. Betriebsstörungen - sowohl bei der Punktum Print System GmbH als auch in dem Betrieb eines Zulieferers -, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt (Stromausfall, Lieferverzug des Spediteurs etc.) berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlagen bleiben unberührt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der Punktum Print System GmbH gegen den Auftraggeber Eigentum der Punktum Print System GmbH. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt.
Der Auftraggeber tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung hierdurch an Punktum Print System GmbH ab. Die Punktum Print System GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Punktum Print System GmbH steht an den vom Auftraggeber angelieferten Satz- und Bilddaten, Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
7. Beanstandung
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an der Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware/Dienstleistung zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen die Punktum Print System GmbH geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 3 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei der Punktum Print System GmbH eintrifft. Bei berechtigter Beanstandung ist die Punktum Print System GmbH nach Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der Punktum Print System GmbH oder dem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, der Punktum Print System GmbH oder dem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckereierzeugnissen zum Gegenstand, so haftet die Punktum Print System GmbH nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Punktum Print System GmbH nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten.
In einem solchen Fall ist die Punktum Print System GmbH von der Haftung befreit, wenn die Punktum Print System GmbH ihre Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Die Punktum Print System GmbH haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschuldung der Punktum Print System GmbH nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Sonderanfertigungen unter 1.000 Stk. erhöht sich der Prozentsatz auf 20% unter 2.000 Stk. auf 15%.
8. Verwahren, Versicherung
Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Die Punktum Print System GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet die Punktum Print System GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
9. Beschädigungen an Plakaten
Für alle Beschädigungen durch Vandalismus, mutwillige Zerstörung oder höhere Gewalt (Wetterschäden) an Plakaten haftet die Punktum Print System GmbH nicht.
10. Plakatierungen/Plakatanschlag
Alle Genehmigungskosten, Stellenmieten, Gebühren und sonstige Kosten für die Plakatwerbung werden nicht von der Punktum Print System GmbH übernommen. Bei genehmigten (öffentlichen) Plakatierungen sind städtische Gebühren im Einzelfall vorher mit der Punktum Print System GmbH bzw. mit der zuständigen Stadtverwaltung abzuklären und zu beantragen. Infolge durch den Auftraggeber ausdrücklich gewählter privater Plakatierungen (Plakatanschlag an privatem Eigentum), trägt der Auftraggeber vollumfänglich alle Kosten möglicher Strafen, Gebühren, Ordnungsgelder, Verwarnungen und privatrechtlicher Ansprüche.
11. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
12. Eigentum, Urheberrecht
Die von der Punktum Print System GmbH zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Satz- und Bilddaten, Filme, Klischees und Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum der Punktum Print System GmbH und werden nicht ausgeliefert. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung eines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Punktum Print System GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
13. Impressum
Die Punktum Print System GmbH kann auf den Vertragserzeugnissen des Auftraggebers in eigener Weise auf die Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat und dieses gegenüber den Interessen der Punktum Print System GmbH angemessen vergütet.
14. Angebote/Preislisten/Informationsmaterial
Angebote/Preislisten/Informationsmaterialien über Leistungserbringungen/Produkte/Medien etc. der Punktum Print System GmbH werden nur schriftlich abgegeben. Alle schriftlichen Ausfertigungen sind - wenn nicht anders schriftlich vereinbart - unverbindliche Angebote/Preislisten/Informationsmaterialien. Diese sind vorbehaltlich Änderungen, Irrtümer, Rechtschreibfehler und Fehldrucke bis zu ihrer jeweiligen nächsten Aktualisierung gültig. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


